Was sich hinter dem Kinderzuschlag verbirgt

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Das Wort Kinderzuschlag geistert immer wieder durch die Medien. In der Regel wissen nur Eltern, was das zu bedeuten hat. Doch selbst diese stehen oft vor einem Rätsel, ob ihnen dieses Geld zusteht und welche Auflagen dafür erfüllt werden müssen.

Zuerst einmal ist der Kinderzuschlag für Familien gedacht, die ein geringes Einkommen haben und so davor bewahrt werden sollen, ALG2 beantragen zu müssen. Der Zuschlag pro Kind beträgt aktuell bis 140 Euro für jedes Kind und ist als Ergänzung zum Kindergeld gedacht. Doch leider ist es nicht so einfach zu bekommen, weil es eine Menge Punkte gibt, die beachtet werden müssen.

Dazu gehören beispielsweise Einkommenshöchst- und Mindestgrenzen. Liegen die Eltern zwischen diesen Grenzwerten, kann der Kinderzuschlag zugesichert werden. Der Zuschlag gilt ebenso nur für arbeitende Elternteile, nicht aber für Bezieher vom Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe – diese erhalten nur das reguläre Kindergeld.

Die Mindestgrenze an Einkommen liegt derzeit bei 900 Euro für ein Elternpaar, 600 Euro darf ein Alleinerziehender verdienen. Die Höchstgrenze ist schon ein wenig schwieriger zu berechnen, weil sie sich aus dem elterlichen Bedarf und dem prozentualen Anteil an den angemessenen Wohnkosten (Bemessungsgrenze) und dem Gesamtkinderzuschlag zusammensetzt. Der elterliche Bedarf richtet sich nach den aktuellen Regelungen, nach denen das Arbeitslosengeld II berechnet wird.

Wenn das Kind irgendwann in das Alter kommt, wo es selbst ein Einkommen erwirtschaftet oder über ein anderweitiges Vermögen verfügt, wird dieses Geld vom höchstmöglichen Kinderzuschlagsbetrag abgezogen.

Beantragt wird der Kinderzuschlag schriftlich bei der jeder Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Das Formular kann man sich aber auch aus dem Internet herunterladen. Bei der Familienkasse wird der Antrag bearbeitet und dort können Fragen gestellt werden. Man sollte allerdings die wählen, die für den Ort, wo man wohnt, zuständig ist. Ansonsten wird man eher hin und her geschickt.

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Verantwortung gegenüber dem Ehepartner

Spätestens wenn man verlobt ist wird die Option einer Heirat sehr real. Mit diesem Schritt geht man auch zivile Pflichten ein, die einen für die Dauer der Ehe an den Partner binden.

In der Praxis bedeutend sind vor allem die finanziellen Obliegenheiten, welche man durch eine (zivile) Ehe eingeht. Grundsätzlich haften beide Partner als Einzelpersonen für sich selbst. Allerdings ist es nicht selten, dass ein Ehepartner für den anderen in geschäftlichen und finanziellen Belangen bürgt. Man sollte sich diesen Schritt genau überlegen.

Ein weiterer Kernpunkt der Verpflichtungen ist der Ehegattenunterhalt für den Fall einer Scheidung. Es ist ratsam, sich zumindest über die Möglichkeit eines Ehevertrags Gedanken zu machen, damit nicht ein Partner noch über die Dauer der Ehe hinaus für den anderen aufkommen muss.

Ein besonders wichtiger Punkt ist die Verpflichtung, für seinen Ehegatten aufzukommen. Sollte dieser arbeitslos, schwer krank oder pflegebedürftig werden, so muss zunächst der Ehepartner seine finanziellen Möglichkeiten ausschöpfen, bevor er den Staat um Hilfe bitten kann. Gleiches gilt begrenzt für die etwaigen Kinder aus der gemeinsamen Beziehung.

Die näheren Regelungen zu den Pflichten lassen sich dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragrafen 89 bis 100) entnehmen. Dazu gehört zum Beispiel auch der Vollzug des Beischlafs, auch wenn man annehmen mag, dass dem heutzutage nicht mehr so wäre.

Kinderbetreuungskosten und lohnende Zuschüsse

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Kinder kosten Geld – viel Geld. Erst die Windeln, dann die Schuhe, schließlich noch die Kinderbetreuung. Die Kosten variieren bei Letzteren stark.

Tagesmütter nehmen je nach Standort und Qualifizierung 3 bis 12 Euro pro Stunde. Meist sind es um die 5 Euro, die veranschlagt werden. Bei einer hohen Anzahl der Betreuungsstunden ist es üblich einen Pauschalbetrag zu berechnen.

Kinderkrippen verlangen zwischen 200 und 450,- Euro im Monat. Die Kosten sind bei diesem Betreuungsmodell für unter 3-Jährige im Vergleich zu Kindergärten für Kinder ab 3 Jahre teurer. Das liegt unter anderem daran, dass der Aufwand bei den Kleinen beträchtlich höher ist. Die wenigsten können sich schon allein anziehen oder allein auf die Toilette.

Kindergärten kosten in Deutschland zwischen 150 und 400 Euro. In Rheinland-Pfalz gibt es sogar kostenfreie Kindergärten.

Die Kinderbetreuungskosten weisen je nach Standort große Unterschiede auf. Hier kann die zuständige Gemeinde genaue Auskunft geben. Dort kann gegebenenfalls eine Ermäßigung nach Sozialstaffel beantragt werden. Auch Jugendämter geben großzügige Zuschüsse. Die wenigsten Eltern wissen, dass nicht nur Alleinerziehende und Geringverdiener, sondern alle Eltern ein Anrecht darauf haben. Es lohnt sich deshalb in jedem Fall, sich beim zuständigen Jugendamt zu informieren.

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Voraussetzungen für Elterngeld

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Der Bundestag beschloss am 29.09.2006 das Gesetz zum Elterngeld. Das Elterngeld erhalten Eltern, wenn ihre Kinder erst nach dem 01.01.2007 geboren wurden. Wurden die Kinder bereits vor dem 01.01.2007 geboren, so gilt noch das alte Recht, nach dem es Erziehungsgeld gab. Im Gegensatz zum Erziehungsgeld, welches eine Sozialleistung war und einkommensschwache Elternteile in den ersten zwei Jahren unterstützte, ersetzt das Elterngeld das Einkommen eines der berufstätigen Elternteile für nur ein Jahr. Während Eltern mit geringem Einkommen 100 Prozent des Einkommens auf Antrag erhalten können, werden besser verdienenden Eltern lediglich 65 Prozent des Einkommens ausbezahlt. Der Mindestbetrag des Elterngeldes beträgt 300 Euro, der Höchstbetrag liegt bei 1.755 Euro zuzüglich eventueller Boni für Geschwister oder Mehrlinge. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

1. Wohnsitz oder auch gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
2. Zusammenleben mit Kind in einem Haushalt
3. Kind muss selbst betreut und erzogen werden
4. keine beziehungsweise keine volle Tätigkeit ausüben (nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich).

Des Weiteren erhalten Eltern kein Elterngeld, wenn sie allein mehr als 250.000 Euro Einkommen erzielen oder zusammen mehr als 500.000 Euro Einkommen erreichen. Das Elterngeld ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

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Urlaub mit der ganzen Familie

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Wer gerade eine junge Familie gegründet hat in der die Kinder noch sehr klein sind, bei dem wird nicht nur der gesamte Alltag umgekrempelt, sondern auch das übliche Urlaubsverhalten. Wo man vielleicht früher spontan eine Reise nach Vietnam, Australien oder Afrika gebucht hat, muss man nun leider Kompromisse schließen damit die Reise tatsächlich auch einen Erholungsfaktor mit sich bringt.

Es gibt verschiedene Internetportale auf denen man sich prima über ein geeignetes Urlaubsland informieren kann, eines davon ist my-entdecker.de. Dort findet man nicht nur jede Menge Insidertipps, sondern bekommt auch eine detaillierte Beschreibung der lohnenswerten Sehenswürdigkeiten.

Wichtig, das gewählte Ziel sollte nicht allzu weit vom Heimatort entfernt liegen, denn jede noch so kleine Reise ist für Kinder häufig eine Tortur. Fällt die Wahl auf die nordischen Nachbarländer ist leider die unklare Wetterlage ein echtes Handicap, denn Regenwetter kann bei Kleinkindern zu Frustration und Empfindlichkeit führen. Aber wer sich in das Thema vertieft, wird schnell Reisetipps für den Spanien Urlaub sehen. Der Vorteil an dem europäischen Land ist, neben der gleichen Währung, auch eine hohe Wahrscheinlichkeit von sonnigem Wetter und eine nicht zu verachtende Anzahl von Urlaubsresorts, die ebenfalls eine Kinderbetreuung anbieten. Ein Flug ist schnell hinter sich gebracht und der größte Vorteil dieses wunderschönen Landes sind wohl die günstigen Preise. Also, auf nach Spanien!

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Das Kind ständig erreichen können

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Irgendwann im Leben von Eltern und Kindern gleichermaßen kommt der erste kleine Schritt in Richtung Erwachsen werden – Kinder wollen nicht mehr ständig bei den Eltern sein, gehen alleine raus und treffen sich mit Freunden, um irgendwo hin zu gehen – und die Eltern wissen nicht, wo das ist.
Wenn dieser Zeitpunkt kommt, ist es sehr wichtig, das Kind ständig erreichen zu können, es wird Zeit für ein Handy. Da Sachen, die sich im Besitz von Kindern befinden, schnell mal kaputt gehen, sollte es nicht gerade das neue iPhone sein, aber ihr werdet mit Sicherheit das passende Telefon finden, wenn ihr hier bestellt.
Bevor ihr eurem Kind aber ein Handy zulegt, solltet ihr euch unbedingt informieren, was es für Tarife gibt und welches Telefon überhaupt zu den Bedürfnissen eures Kindes passt. Das könnt ihr sehr gut bei 7mobile.de machen. Auch dieser Artikel bietet den ein oder anderen guten Tipp, den man sich zu Herzen nehmen sollte, wenn man dem eigenen Schützling schließlich sein ersten Handyvertrag schenkt.

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Adoption: Die wichtigsten Facts zum Thema

Viele Paare träumen von einem eigenen Kind. Aus unterschiedlichen Gründen ziehen einige Paare eine Adoption in Betracht. Leider ist es nicht so, dass man sich ein Kind ‘aussucht’ und mit ihm nach Hause fährt. Bevor es überhaupt in Erwägung gezogen wird als Adoptiveltern in Erwägung zu kommen, müssen eine ganze Reihe an Voraussetzungen erfüllt sein.

Zuerst sollte einer der Partner mindestens 25 sein, der zweite Part mindestens 21. Zwar gibt es keine Altersgrenze, aber es sollten nicht mehr als 35-40 Jahre Altersunterschied sein. Nur Ehepaare können zusammen adoptieren, die mindestens 4 Jahre besteht. Neben der stabilen Partnerschaft sollte auch für die finanzielle Seite gesorgt sein, denn ein Kind kostet Geld. Wichtig für eine positive Adoption ist es, dass man sich bester Gesundheit erfreut und ein einwandfreies Führungszeugnis vorzeigen kann.

Homosexuelle Paare verspüren erst recht den Wunsch nach einem Kind, allerdings haben diese es noch schwerer.

Hier gilt, laut (BGB 1741 (2) Satz 1), dass das beide das Kind nicht als Paar adoptieren können, sondern als Einzelperson. Zukünftig wird es sicher auch möglich sein, dass ein homosexuelles Paar Kinder adoptieren kann. Bis es soweit ist, wird aber noch ein wenig Zeit vergehen. Fakt ist aber, dass es sogenannte Regenbogenfamilien schon immer gab und sich heute offen dazu bekannt werden kann.